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Garantieverlängerung für ATE Servicegeräte

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Sichern Sie sich jetzt die 3-jährige ATE Garantie ab Kaufdatum!

Wenn Sie Ihr neu erworbenes ATE Servicegerät registrieren, verlängert sich die Garantielaufzeit für Ihr Gerät auf drei Jahre ab dem Kaufdatum.

Für die Registrierung tragen Sie bitte Ihre Kontaktdaten, die Seriennummer des Gerätes, sowie das Kaufdatum der Rechnung ein.

Nutzen Sie die Registrierung und profitieren Sie von der verlängerten Garantie und dem damit verbundenen verlängerten Service.

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Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zu dem Zweck, Ihre Informationsanforderung zu erfüllen oder Ihnen das angeforderte Informationsmaterial per E-Mail zuzusenden. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Garantie-Bedingungen in Deutschland für ATE Servicegeräte

Continental Aftermarket & Services GmbH
Jedes ATE Servicegerät unterliegt der sorgfältigen Prüfung und der strengen Kontrolle der Continental Aftermarket & Services GmbH-Qualitätssicherung.  Die Continental Aftermarket & Services GmbH gewährt unbeschadet der vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Käufer eine zusätzliche Herstellergarantie in Bezug auf ATE Servicegeräte nach Maßgabe der folgenden Bedingungen und Voraussetzungen.

Die Garantiezeit beträgt 36 Monate ab Kaufdatum. 
Innerhalb dieser Zeit übernimmt die Continental Aftermarket & Services GmbH im Fall eines Material- oder Herstellungsfehlers die Kosten einer Instandsetzung oder den kostenlosen Ersatz der defekten Teile. 
Ausgeschlossen von Garantieleistungen sind Schäden aufgrund von unsachgemäßer Anwendung, insbesondere durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder aufgrund von zweckentfremdetem Einsatz oder Benutzung von ungeeignetem Zubehör. Ebenso wenig erfolgen Garantieleistungen bei Überlastung, Betrieb mit falscher Flüssigkeit, Netzspannung und falscher Stromart oder Fremdeinwirkung, wie z.B. Sturz oder Schlag. Normale Abnutzung bzw. gebrauchsbedingter Verschleiß an Bauteilen insbesondere Pumpen, Kohlebürsten, Kugellager, Kupplung, Schalter, Kabel, Dichtungen ist nicht Gegenstand der Garantie. 
Demontierte, teilweise demontierte und/oder mit Fremdteilen reparierte Geräte sind ebenso von der Garantieleistung ausgeschlossen wie Geräte, an denen von nicht autorisierten Personen Reparaturversuche durchgeführt wurden. Leistungen der Garantie werden ausschließlich von der Continental Aftermarket & Services GmbH selbst erbracht. Die Garantiefrist wird durch eine erbrachte Garantieleistung weder verlängert noch erneuert. Voraussetzung für das Zustandekommen der Garantie ist, dass der Kunde das ATE Servicegerät innerhalb von 30 Tagen nach dem Kaufdatum im Internet unter www.ate-info.de
registriert und dabei das Kaufdatum des ATE Servicegeräts hinterlegt. Zur Bestätigung der Registrierung erhält der Kunde ein Garantie-Zertifikat, das er sofort ausdrucken oder downloaden muss. Der Käufer muss für eine Registrierung mit der Speicherung seiner Daten einverstanden sein. 

Im Garantiefall ist das betroffene ATE Servicegerät zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs (mit Produktbezeichnung und Kaufdatum) und dem Garantie-Zertifikat vollständig in einer geeigneten Versandverpackung über den Continental Aftermarket & Services GmbH-Fachhändler einzusenden – die Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers.

Die Garantie in Bezug auf ATE Servicegeräte gilt nur für ATE Servicegeräte der Continental Aftermarket & Services GmbH. Diese Garantie bieten wir nur für Käufer mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz an.

Ausgenommen von dieser Garantie sind sämtliche weitere Produkte der Continental Aftermarket & Services GmbH. 

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